Pragmatisch, praktisch gut

08.04.2019
Author wevalue AG

DCF-Bewertung von KMU

DCF-Verfahren gelten als «best practice», Praktikerverfahren als «most practiced». Die Autoren gehen auf beide Methoden ein. Es wird ein auf die Besonderheiten von KMU abgestimmtes DCF-Verfahren vorgestellt, das theoretisch abgestützt und praktisch umsetzbar ist.

Fachmitteilung sieht DCF-Methode als «best practice» vor

Die überarbeitete und jüngst veröffentlichte «Fachmitteilung Unternehmensbewertung von KMU» der EXPERTsuisse (FM 2018) sieht das Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahren als «best practice» vor. DCF-Verfahren haben im KMU-Umfeld mitunter einen schweren Stand. Befürchtet werden vor allem Probleme bei der praktischen Umsetzung und der Akzeptanz der Ergebnisse: Die Rechenmodelle seien komplex, die Annahmen realitätsfern und die Ergebnisse notorisch zu hoch. Schliesslich liege doch mit dem Praktikerverfahren ein bewährter Ansatz vor, der von der Rechtsprechung akzeptiert und in der Praxis weit verbreitet sei. Der vorliegende Beitrag geht auf diese Argumente ein. Zunächst wird das Praktikerverfahren kritisch gewürdigt. Dann wird ein DCF-Modell entwickelt, das im Einklang mit der FM 2018 steht und den Besonderheiten von KMU sowie der konkreten Datenlage Rechnung trägt.

Würdigung der Praktikerverfahren

Praktikerverfahren – also eine Mischung aus Substanz- und Ertragswert – haben sich aus der Verkaufspraxis bei bebauten Grundstücken entwickelt. In der Bewertungslehre wurden diese Kombinationsverfahren unter anderem durch Jakob Viel (Zürich), Otto Bredt (Hannover) und Maurice Rendard (Paris) vertreten. Gemeinsam mit Otto Hax (Frankfurt) und im Auftrag der Union Européenne des Experts Comptables, Économiques et Financiers (UEC) publizierten sie 1961 diese Methode erstmals in einer geschlossenen Darstellung. Die fortan sogenannte «UEC-Methode» war faktisch der erste Unternehmensbewertungsstandard für Wirtschaftsprüfer.

Die UEC ist Geschichte – sie wurde 1986 aufgelöst – und auch die «UEC-Methode» wird seit 1967 in dieser Form nicht mehr vertreten. Derzeit steht – soweit erkennbar – in der Bewertungslehre niemand mehr für die theoretische Richtigkeit des Praktikerverfahrens ein. Zwar sind einzelne Aspekte – Substanzbezogenheit des Erfolgs, Kapitalbindung, Übergewinne und deren Gefährdung durch die Konkurrenz – durchaus anerkannt, deren methodische Verknüpfung in einer Formel jedoch zweifelhaft.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem TREX – Der Treuhandexperte 2|2019.

<< zurück
vorwärts >>
wevalue – die Lösung für
TreuhänderBeraterUnternehmerInvestoren
Jetzt testen