Start-up Bewertung vor dem Bundesgericht
Ein Unternehmen mit nur einem Kunden zu gründen, ist mutig – dieses mit CHF 5 Mio. zu bewerten, sportlich. Ein sich daran entzündender Streit mit dem Steueramt endete vor dem Bundesgericht. Dieses nahm mit Entscheid vom 03.08.2023 (9C_261/2023) zur Bewertung eines neu gegründeten Unternehmens Stellung.
Der Sachverhalt
Sehr verkürzt brachte ein Aktionär die von ihm neu gegründete Dienstleistungs-AG gegen Darlehensgewährung in eine andere seiner Gesellschaften ein. Einziger Kunde der Dienstleistungs-AG war wiederum die Unternehmensgruppe. Die Anteile wurden mit einem DCF-Verfahren auf CHF 5 Mio. bewertet und das Darlehen anschliessend mit einer gegen den einbringenden Aktionär bestehenden Forderung verrechnet.
Kurze Zeit später wurden die Anteile abgewertet und zurück auf die private Ebene des Investors transferiert. Die Abwertung der Beteiligung im Folgejahr wurde mit späteren negativen Entwicklungen begründet, u.a. einer Krise der finanzierenden Bank und dem beginnenden Ukraine-Konflikt.
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