«Lower for longer», oder: Warum das Finanzamt keine Unternehmen kauft
Die Kapitalkosten sind bekanntlich ein wesentlicher Treiber des Unternehmenswertes. Dabei drücken die Kosten des Eigenkapitals die von den Investoren erwartete Rendite aus, also eine Rendite, welche sie bei der Investition in eine alternative Anlage zu erzielen hoffen. Bei freien Bewertungen (also etwa Transaktionen) können die Kapitalkosten modellhaft abgeleitet (CAPM) oder einfach nur geschätzt werden.
Vom Steueramt vorgesehene Kapitalkosten
Bei steuerlichen Bewertungen sieht die Sache anders aus. Hier sind die Kapitalkosten durch die Steuerverwaltung (Schweiz) oder das Steuergesetz (Deutschland) festgelegt. So sieht § 203 Abs. 1 des deutschen Bewertungsgesetzes (BewG) einen Multiplikator von 13.75 vor, was einem Kapitalisierungszins von 7.27% entspricht. Dieser gilt unverändert seit 2016. In der Schweiz werden die Kapitalkosten von der Schweizerischen Steuerkonferenz neu berechnet. Aktuell (also für Bewertungsstichtage ab und mit dem 31.12.2023) werden diese auf 7.75% festgesetzt (nach 8.50% für 2022 und 9.50% für 2021).
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