Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

06.10.2018
Author wevalue AG

Überarbeitete Fachmitteilung von Expertsuisse

Im September 2018 hat Expertsuisse die überarbeitete Fachmitteilung «Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)» veröffentlicht. Ihre Beachtung wird für Unternehmensbewertungen nach dem 1. Januar 2019 empfohlen. Gleichzeitig bietet Expertsuisse dem Berufsstand weitere Unterstützung.

Hintergrund

Anders als die Jahresabschlussprüfung, ist eine Unternehmensbewertung kein wiederkehrendes Mandat, sondern immer ein Projektgeschäft. Gleichwohl und gerade dann muss zeitgerecht das dafür erforderliche Fachwissen aktuell und das Handwerkszeug vorhanden sein.

Die erste Fachmitteilung zum Thema Unternehmensbewertung stammt aus dem Jahr 1994 und wurde 2008 überarbeitet. Damals standen noch der Ablauf einer Bewertung und die Berichterstattung im Vordergrund, nicht die Bewertungstheorie.

Warum eine Neufassung? Drei Gründe sind zu nennen:

  1. Gerade bei der Bewertung von KMU ist der Graben zwischen Theorie und Praxis erheblich. Nun kann man die realitätsferne Bewertungslehre oder die theorieferne Bewertungspraxis beklagen – man kann aber auch Brücken bauen. Die neue Fachmitteilung basiert auf dem aktuellen Stand der Bewertungslehre und zeigt deren Anwendung in der Praxis auf. Dabei wird der Berufsstand nicht überfordert, sondern ein verbindlicher Rahmen aufgezeigt, innerhalb dessen die Lösung des Einzelfalls im Ermessen des Bewertenden liegt.
  2. Unternehmensbewertungen müssen rechtssicher sein und zwar im Interesse aller Beteiligten und Betroffenen. Der vom Bundesgericht bis anhin vertretene Methodenpluralismus bei der Unternehmensbewertung bedeutet nicht Beliebigkeit. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo «anerkannte Bewertungsgrundsätze und -methoden nicht oder unzutreffend angewendet wurden». Die neue Fachmitteilung zeigt diese Grenzen konkret auf.
  3. Blickt man nach Deutschland und Österreich, war der dortige Berufsstand in Sachen Unternehmensbewertung von KMU recht aktiv. Dies allein ist kein Grund für Betriebsamkeit, allerdings zeigt es doch den Bedarf der Praxis an Orientierung. Diese bietet die neue Fachmitteilung. Ergänzt um Checklisten, Arbeitshilfen und eine umfangreiche Kommentierung stellt sie nicht nur dar, was getan werden soll, sondern auch, wie man dies tun kann.

Die neue Fachmitteilung befasst sich ausdrücklich mit der Bewertung von KMU. Die Ausführungen können aber ohne Weiteres auch für die Bewertung grösserer Unternehmen herangezogen werden.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem EXPERT FOCUS 10|2018.

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