Digitalisierung in der Unternehmensbewertung

20.04.2020
Author wevalue AG

Braucht es den Unternehmensbewerter in 10 Jahren noch?

Digitalisierung ist in aller Munde. Sie betrifft praktisch alle Branchen und Tätigkeitsgebiete, nicht zuletzt auch die Unternehmensbewertung. Digitalisierung schafft neue Bewertungsobjekte, verändert die Geschäftsmodelle bestehender Unternehmen, beeinflusst den bisherigen Prozess von Vorbereitung, Durchführung und Präsentation einer Bewertung und hat Auswirkungen auf das erforderliche Know-how eines Bewertenden.

Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, die zu erwartenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Unternehmensbewertung aufzuzeigen und einen Ausblick zu geben, in welche Richtung die Reise gehen könnte. Dass auch inskünftig Unternehmensbewertungen benötigt werden, womöglich sogar in grösserer Anzahl und steigender Frequenz, ist unstrittig. Offen bleibt vielmehr, wie sich die Digitalisierung auf die Bewertungslehre und den Bewertungsprozess auswirkt resp. ob es den Unternehmensbewerter in zehn Jahren noch gibt oder er bereits vollständig durch eine «Maschine» abgelöst wurde.

Auswirkungen der Digitalisierung

Digitalisierung ist kein neues Phänomen. Man verbindet damit die Aufbereitung von in analoger Form vorliegenden Informationen in ein digitales System. Die mit dieser digitalen Transformation einhergehenden Auswirkungen sind ein exponentielles Wachstum, die Ortsungebundenheit, die schier unbegrenzten Einsatzmöglichkeiten, das Skalieren digitaler Technologien und der nachhaltige Veränderungsprozess. Neu sind hingegen die Geschwindigkeit und die disruptiven Kräfte, die auf jahrelang erfolgreiche Geschäftsmodelle wirken.

Die Digitalisierung weist mehrere Verbindungen zur Unternehmensbewertung auf:

  1. neue und sich verändernde Bewertungsobjekte (insbesondere aus der Plattformökonomie)
  2. den Bewertungsprozess (insbesondere die Cashflow-Prognose und die Risikoanalyse)
  3. die Gewinnung wichtiger Bewertungsparameter (insbesondere die Kapitalkosten)

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem Jahrbuch Treuhand und Revision 2020.

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