Unternehmensbewertung in Zeiten des Virus
Hinweise zur Bewertung von Unternehmen in und nach der Corona-Krise
Krisen und Unternehmensbewertungen haben eine Gemeinsamkeit: Das Ende ist entscheidend! Der folgende Beitrag gibt Hinweise zu Unternehmensbewertungen in und nach der Corona-Krise.
Bewertungsanlässe und Bewertungsmethoden
«Il est urgent d’attendre» – so Talleyrand, und gerne würde man mit per se unsicheren Unternehmensbewertungen auf ruhigere Zeiten warten. Doch auch in der aktuellen Krise müssen Unternehmen bewertet werden, sei es im Rahmen von zeitlich gebundenen Transaktionen (Squeeze-out), hängigen Verfahren (Scheidung, Erbfall, Abfindungen) oder für Zwecke der Rechnungslegung und Besteuerung (Impairment). Auch zeichnen sich Notverkäufe und Gelegenheitskäufe ab, die Bewertungsüberlegungen erforderlich machen. Bewertungsanlässe gibt es also auch in und vor allem nach der Krise.
Die derzeit getrübten Aussichten ändern nichts daran, dass nur ein Zukunftserfolgswert ein sachgerechter Unternehmenswert ist. DCF-Methoden werden also – mit gewissen Anpassungen – weiterhin Best Practice sein.
Das Praktikerverfahren gehört aufgrund seiner Vergangenheitsorientierung schon methodisch zur Risikogruppe und wird vermutlich dem Virus zum Opfer fallen: Dass die Vergangenheit nicht zwingend eine geeignete Referenz für die Zukunft sein muss, kritisiert die Theorie schon lange. Dass auch praktisch nur wenig so bleibt wie es war, erleben wir derzeit alle.
Planung: Harke, EBITBC und EBITAC
Das Virus ist ein Stresstest für jedes Geschäftsmodell und jede Planung. Vor Corona erstellte Planungen sind wohl kaum mehr zu gebrauchen. Wie geht es aber weiter? Populär sind verkürzende Annahmen über den weiteren Verlauf: «U»-Tal, «V»-Einschnitt oder «L»-Absturz. Die meisten Unternehmen sehen derzeit eine «Harke», also einen schnellen Abschwung und hoffen auf eine baldige Genesung. Ob diese auf ein Niveau vor der Krise führen kann, hängt – wie bei infizierten Patienten – von der Konstitution ab: den Margen, den Reserven, der Liquidität. Im Zeitvergleich werden wir die Zäsur deutlich sehen, das EBITBC wird ein anderes sein, als das EBITAC (EBIT before/after Corona).
Die der Planung zugrunde liegenden Annahmen müssen daher kritisch überprüft werden: Passt das Geschäftsmodell noch, mit welchem Umsatz und Gewinn bzw. Cashflow ist mittel- bis längerfristig zu rechnen, können und sollen die geplanten Investitionen durchgeführt werden, muss das Nettoumlaufvermögen einen Puffer haben, sind die Wertberichtigungen ausreichend und vor allem, wie ist es um die betriebsnotwendige Liquidität bestellt? Quarantäne und Social Distancing haben deutlich gezeigt, wie stark personenbezogen das Funktionieren eines Unternehmens ist.
Der Detailplanungszeitraum endet dann, wenn das Unternehmen seinen «eingeschwungenen» Zustand erreicht hat. Dies wird derzeit in vielen Fällen wohl mehr als die üblicherweise angenommenen drei bis fünf Jahre dauern. Zu empfehlen sind Detailplanungszeiträume von bis zu zehn Jahren oder mehr. Kurzfristige Hilfsprogramme dürfen zu keiner positiven Bewertung führen, wenn keine nachhaltige Ertragskraft vorhanden ist.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem EXPERT FOCUS 6-7|2020.