Die überarbeitete «Fachmitteilung Unternehmensbewertung von KMU» der EXPERTsuisse

10.01.2019
Author wevalue AG

Hintergrund, Anwendung, Umsetzung

Anders als die Revision, ist eine Unternehmensbewertung kein wiederkehrendes und planbares Mandat. Gleichwohl muss das erforderliche Fachwissen aktuell und das Handwerkszeug vorhanden sein, also ein ideales Thema für die Facharbeit des Berufsstands. Die erste Fachmitteilung der EXPERTsuisse (damals noch Treuhand-Kammer) zum Thema Unternehmensbewertung stammte aus dem Jahr 1994 und wurde 2008 überarbeitet. Im Jahr 2018 – wurde diese Fachmitteilung grundlegend überarbeitet und erweitert. Die Autoren des vorliegenden Beitrags hatten diese Arbeiten im Auftrag der EXPERTsuisse durchgeführt und das Projekt begleitet.

Einleitung

Die überarbeitete «Fachmitteilung Unternehmensbewertung von KMU» der EXPERTsuisse (nachfolgend FM 2018) ist bei Bewertungen nach dem 1. Januar 2019 zu beachten.

Überarbeitung der Fachmitteilung aus drei Gründen

Drei Gründe waren für die Neufassung massgebend:

  1. Gerade bei der Bewertung von KMU ist der Graben zwischen Theorie und Praxis erheblich. Nun kann man die realitätsferne Bewertungslehre bedauern oder die theorieferne Bewertungspraxis beklagen – man kann aber auch Brücken bauen. Diesen Weg wählt die überarbeitete FM 2018: Sie basiert auf dem aktuellen Stand der Bewertungslehre und zeigt deren Anwendung in der Praxis auf. Dabei soll der Anwender weder überfordert noch gegängelt werden. Es wird ein verbindlicher Rahmen aufgezeigt, innerhalb dessen die Lösung des Einzelfalls im Ermessen des Bewertenden liegt.
  2. Unternehmensbewertungen müssen rechtssicher sein, und zwar im Interesse aller Beteiligten und Betroffenen. Der vom Bundesgericht bis anhin vertretene Methodenpluralismus bei der Unternehmensbewertung bedeutet nicht Beliebigkeit. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo «anerkannte Bewertungsgrundsätze und -methoden nicht oder unzutreffend angewendet wurden». Die FM 2018 zeigt diese konkret auf.
  3. Blickt man nach Deutschland und Österreich, war der dortige Berufsstand in Sachen Unternehmensbewertung von KMU recht aktiv. Dies allein ist kein Grund für Betriebsamkeit, allerdings zeigt es doch den Bedarf der Praxis an Orientierung. Diese bietet die neue FM 2018. Ergänzt um Checklisten, Arbeitshilfen und eine umfangreiche Kommentierung stellt sie nicht nur das dar, was getan werden soll, sondern auch, wie man dies tun kann.
Unterschiede zu berufsständischen Verlautbarungen in Deutschland und Österreich

Vergleicht man die überarbeitete FM 2018 mit den Verlautbarungen des Berufsstands in Deutschland und Österreich, so tritt diese nicht durch besonders überraschende oder kreative Einfälle hervor. Allerdings ergeben sich – begründet durch die hiesigen Besonderheiten – Unterschiede:

  • Da es in der Schweiz – anders als in Deutschland und Österreich – kein gesetzliches Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer gibt, wird in der FM 2018 ausführlich zu den Anforderungen an Bewertende Stellung genommen.
  • Besonderes Augenmerk wird auf die Unabhängigkeit gelegt. Dies schon deswegen, weil die Schweiz den Abschlussprüfern bei einer eingeschränkten Revision auch die Mitwirkung am zu prüfenden Sachverhalt in Grenzen ermöglicht.
  • Im Unterschied zu den an dieser Stelle zögerlichen Verlautbarungen in Deutschland und Österreich, wird die Ermittlung von Argumentationswerten bei den Bewertungsfunktionen ausdrücklich aufgeführt.Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstellung von «Gefälligkeitsgutachten» davon nicht gedeckt ist.
  • Wertüberlegungen als Bewertungsaufgabe ohne abschliessendes Werturteil werden ausdrücklich erwähnt und geregelt.
  • Persönliche Steuern auf Ebene des Anteilseigners werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, weder bei den finanziellen Überschüssen noch bei der Ableitung der Kapitalkosten.
  • Zur Ermittlung von Marktrisikoprämien werden ausdrücklich Schätzungen auf Basis historischer Kapitalmarktdaten (entspricht den berufsständischen Empfehlungen in Deutschland) oder die Verwendung impliziter Marktrenditen (entspricht den berufsständischen Empfehlungen in Österreich) zugelassen.
  • Zu- und Abschläge sind in der Schweizer Praxis weit verbreitet. Entsprechend erlaubt die FM 2018 deren Verwendung, verlangt allerdings besondere Sorgfalt bei deren Auswahl und Bemessung.

Der folgende Beitrag geht auf die wesentlichen Inhalte der FM 2018 ein, beleuchtet die Hintergründe und stellt an konkreten Beispielen ihre Umsetzung vor.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem Jahrbuch Finanz- und Rechnungswesen 2019.

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