Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der Unternehmensbewertung

08.02.2023
Author wevalue AG

Einleitung

Unternehmensbewertung ist eigentlich unmöglich, da sie die Zukunft betrifft und diese unsicher ist. Dessen ungeachtet sind Unternehmenswerte aus vielen Gründen erforderlich, sodass sich die Frage stellt, wie bei Bewertungen diese Unsicherheiten berücksichtigt werden können.

Traditionell hilft man sich dabei in der Weise, dass die Vergangenheit als Basis der Planung dient, diese also mehr oder weniger einfach fortgeschrieben wird. Nun bleibt angesichts der aktuellen Erfahrungen (Coronapandemie, Ukrainekrieg, Inflation und Energiekrise, um nur einige zu nennen) die Hoffnung, dass sich diese nicht verstetigen. Auf der anderen Seite ist aber auch mit neuen und heute noch unbekannten bzw. mit nicht oder nur für wenig wahrscheinlich gehaltenen Entwicklungen zu rechnen.

Um auch in Zeiten erhöhter Unsicherheit belastbare Bewertungen als Grundlage ökonomischer Entscheidungen erstellen zu können, kommt der Auswahl geeigneter Verfahren und dem sachgerechten Umgang mit Risiken eine besondere Bedeutung zu.

Grundsätzlich können Unsicherheiten bzw. Risiken über dem Strich – im Zähler bzw. in den Cashflows – oder unter dem Strich – im Nenner bzw. in den Kapitalkosten – berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass keine Doppelberücksichtigung stattfindet und dass der Nenner zum Zähler passt (Äquivalenzprinzip), die Kapitalkosten die Schwankungen der Cashflows also adäquat widerspiegeln.

Bislang stützt sich die Bewertungspraxis weitestgehend auf einwertige Planungen. Der vorliegende Beitrag soll aufzeigen, wie sich der klassische Bewertungsansatz durch Sensitivitätsanalysen, Szenariorechnungen und Simulationen erweitern lässt, um von reinen Punktschätzungen zu belastbaren und die Realität möglicherweise passender abbildende Wertbandbreiten zu kommen.

Abschnitt 2 und 3 stellen Grundlegendes der Bewertungslehre und zu den Kapitalkosten vor, bevor im Anschluss auf die drei Ansätze zur Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der Unternehmensbewertung eingegangen wird.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel aus dem Jahrbuch Treuhand und Revision 2023.

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