Praktikerverfahren: Scheiden tut weh…

06.02.2023
Author wevalue AG

Den vom Bundesgericht am 24.11.2022 verhandelten Sachverhalt umweht ein Hauch von «Soap Opera»: Erfolgreiche Kieferorthopädin und mittelloser (aber Ferrari fahrender) Automechaniker las-sen sich scheiden. Neben anderen Dingen ist der Wert der Praxis und der Autogarage streitig.

Sachverhalt

Die in den Vorinstanzen vorgelegten Bewertungen führen im Ergebnis zu einer Ausgleichsverpflichtung der Ehefrau an ihren Ehemann von zunächst TCHF 217 (Kantonsgericht), dann TCHF 211 (Obergericht). Vor dem Bundesgericht beantragte die Beschwerdeführerin, diese mit lediglich TCHF 7 anzusetzen.

Im Kern hatte das Bundesgericht die Frage zu beantworten, ob und inwieweit die Personenbezogenheit des kieferorthopädischen Unternehmens bei dessen Bewertung ausreichend berücksichtigt wurde. Konkret wurde dieses Unternehmen mit dem Praktikerverfahren bewertet, wobei – um eben diesem Umstand Rechnung zu tragen – der Substanzwert mit 90% und der Ertragswert mit 10% angesetzt wurde.

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