ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEVALUE
1. GEGENSTAND
wevalue AG, Ligusterweg 12, 4310 Rheinfelden, Schweiz (nachfolgend «wevalue») ist Betreiberin der Website www.wevalue.ch (die «Website») sowie von dem dort abrufbaren, webbasierten Dienst app.wevalue.ch (die «Applikation»). Die Applikation kann dazu verwendet werden, gestützt auf die vom Kunden hochgeladenen Daten, eine Unternehmensbewertung zu generieren (je eine «Bewertung»).
wevalue ermöglicht dem Kunden (der «Kunde») die Nutzung der Applikation als Online-Dienst (der «Service») zu den vereinbarten Konditionen und unter Berücksichtigung der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten rechtlichen Rahmenbedingungen. wevalue bietet den Service in verschiedenen Versionen an; derzeit als «Trial», «Basic», «Standard» und «Pro».
2. VERTRAGSSCHLUSS
Der Kunde wählt online auf der Website bzw. in der Applikation die von ihm gewünschte Service-Version aus. Dabei werden ihm sämtliche massgeblichen Konditionen einschliesslich des Inhalts dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gegeben.
Das Ersuchen des Kunden um Zugang zu einer bestimmten Service-Version stellt eine Offerte des Kunden zum Vertragsabschluss mit wevalue dar. Mit der Annahme der Offerte durch wevalue, spätestens aber mit der ersten Bereitstellung des Service gegenüber dem Kunden, kommt der Vertrag zwischen wevalue und dem Kunden zustande.
Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung und sind ausdrücklich wegbedungen.
3. LEISTUNGSUMFANG
Der exakte Leistungsumfang des vereinbarten Service entspricht dem im Vertragszeitpunkt geltenden Leistungsbeschrieb, welcher während des Auswahlvorgangs auf der Website präsentiert wurde, und ist insbesondere auch abhängig von der vereinbarten Vertragsdauer. Die nachfolgenden Bestimmungen der Ziffer 3 gelten für sämtliche Service-Versionen.
wevalue ist berechtigt, Inhalte, Gestaltung und Benutzerführung der Applikation jederzeit zu verändern, zu erweitern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen, wobei wevalue keine wesentlichen Einschränkungen der Funktionalität vornehmen wird. Es steht im Ermessen von wevalue, Funktionalitäten und Komponenten der Applikation entsprechend dem technischen Fortschritt und der wissenschaftlichen und methodischen Erkenntnisse laufend weiter zu entwickeln. Es obliegt dem Kunden, über einen aktuellen Browser zu verfügen. wevalue wird die Kunden rechtzeitig auf Anpassungen und Änderungen hinweisen. wevalue ist indes nicht verpflichtet, irgendwelche Verbesserungen oder Weiterentwicklungen betreffend die Applikation vorzunehmen.
wevalue ist berechtigt, die Applikation in regelmässigen Abständen zu warten, zu pflegen und Datensicherungen vorzunehmen. Hierbei kann es zu vorübergehenden Nichtverfügbarkeiten kommen. wevalue wird Wartungsfenster, in welchen Nichtverfügbarkeiten zu erwarten sind, wenn möglich auf Randzeiten legen und diese mit angemessener Frist im Voraus ankündigen. wevalue haftet nicht für etwaige Unannehmlichkeiten und Schäden, welche aus einer Nichtverfügbarkeit der Applikation während angekündigten Wartungsfenstern resultieren.
Je nach gewählter Service-Version und Vertragsdauer enthält der Service eine bestimmte Anzahl an Bewertungen. Verfügt der Kunde am Ende der Vertragsdauer über einen positiven Bewertungs-Saldo, so wird dieser im Falle einer nahtlosen Abo-Erneuerung übertragen. Wird die Servicelaufzeit nicht verlängert, verfällt ein allfällig verbleibender Bewertungs-Saldo per Ende der jeweiligen Vertragsperiode ohne Weiteres und unwiderruflich. Für nicht genutzte Bewertungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des entsprechenden Nutzungsentgelts.
Bereits erstellte Bewertungen können vom Kunden während der Dauer des Vertrags, längstens aber während 12 Monaten nach Erstellung eingesehen und bearbeitet werden. Wird eine bereits erstellte Bewertung nach Ablauf dieser Dauer aufgerufen, wird dem Kunden eine neue Bewertung in Rechnung gestellt bzw. erfolgt eine Abbuchung von einem allenfalls verfügbaren Bewertungs-Saldo.
Je nach vereinbarter Service-Version können dem Account des Kunden ein oder mehrere zusätzliche Benutzer (je ein «Benutzer») zugewiesen werden. Ungeachtet der im Einzelfall verfügbaren Benutzerzahl kann immer nur ein Benutzer gleichzeitig auf ein und dieselbe Bewertung zugreifen.
Der Kunde hat das Recht, die Bewertungs-Ergebnisse inklusive der aus der Applikation generierbaren Dokumentationen zu bearbeiten, umzugestalten und zu veröffentlichen, sofern der Kunde sich diese vorher zu eigen gemacht hat und kein Hinweis auf eine Urheberschaft von wevalue ersichtlich ist. Letzteres gilt insofern nicht für Bewertungen, welche mit der «Trial»-Version des Service erstellt wurden, als dass die in diesem Fall in Bewertungen zu findenden Hinweise auf den Service und zugehörige Disclaimer nicht entfernt, bearbeitet oder umgestaltet werden dürfen. Arbeitsergebnisse können in Druckform oder elektronisch durch den Kunden gespeichert und/oder vervielfältigt werden.
wevalue bietet nach eigenem Ermessen fachliche und technische Unterstützungsleistungen an. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, deren Inhalt und Umfang jederzeit geändert oder eingestellt werden kann.
4. VERGÜTUNG
4.1 Höhe der Vergütung
Der Kunde schuldet wevalue für die Nutzung des vereinbarten Service ein pauschales Entgelt pro Vertragsperiode, welches zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode fällig wird.
Die Höhe dieses pauschalen Entgelts bestimmt sich nach der im Vertragszeitpunkt bzw. im Zeitpunkt der Vertragserneuerung geltenden Preisliste von wevalue.
Für die Service-Version «Trial» ist keine Vergütung geschuldet.
4.2 Steuern, Abgaben
Sämtliche Gebühren verstehen sich exklusive allfälliger darauf anfallender Steuern (z.B. MwSt.), Zölle oder anderer Abgaben, die aufgrund des gewährten Service und/oder der Erbringung der Dienstleistungen direkt oder indirekt erhoben werden.
4.3 Erwerb zusätzlicher Bewertungen
Möchte der Kunde zusätzlich zu den im vereinbarten Service inkludierten Bewertungen noch weitere Bewertungen generieren lassen, so schuldet der Kunde für diese weiteren Bewertungen ein zusätzliches Entgelt. Die Höhe dieses Entgelts bestimmt sich nach der im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der zusätzlichen Bewertung geltenden Preisliste von wevalue.
4.4 Freischaltung zusätzlicher Benutzer
Möchte der Kunde zusätzlich zu den im vereinbarten Service mitenthaltenen Benutzern noch weitere Benutzer freischalten, so schuldet der Kunde für diese zusätzlichen Benutzer ein zusätzliches Entgelt. Die Höhe dieses Entgelts bestimmt sich nach der im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der zusätzlichen Benutzer geltenden Preisliste von wevalue.
4.5 Zahlungskonditionen
Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Kreditkarte oder Rechnung jeweils zu Beginn der Vertragsdauer bzw. Inanspruchnahme zusätzlicher Bewertungen oder Benutzer.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen sind Rechnungen jeweils innert zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Für den Fall, dass der Kunde die Kreditkartendaten elektronisch hinterlegt, werden die Service-Gebühren jeweils automatisch zu Beginn der Vertragsperiode belastet. Die Verrechnung von allfälligen Forderungen des Kunden mit den obengenannten Gebühren ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der obengenannten zehntägigen Frist befindet sich der Kunde automatisch in Verzug (ohne formelle Mahnung). wevalue behält sich vor, den Zugang zur Plattform bis zum Zahlungseingang zu sperren. Eine solche Sperrung entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen Pflichten, insbesondere nicht, die geschuldeten Service-Gebühren zu bezahlen. Der Verzugszins beträgt 5% p.a.
5. EINSCHRÄNKUNGEN UND WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde hat das Recht, die Applikation bzw. den Service zur Erstellung von Bewertungen betreffend Unternehmen seiner eigenen Kunden zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Applikation bzw. den Service über die nach Massgabe dieser AGB erlaubte Nutzung hinaus zu verwenden oder die Applikation bzw. den Service für Dritte (etwa andere Treuhänder) zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten anderweitig zugänglich zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, der wevalue zur Durchführung der Bewertung nur solche Daten bereitzustellen, die rechtmässig erhoben wurden und deren Bearbeitung durch wevalue rechtlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitung von Personendaten. Sofern der Kunde Personendaten Dritter an wevalue bekannt gibt, verpflichtet sich der Kunde zudem, (i) den Betroffenen umgehend über die effektiv erfolgte Weitergabe an wevalue zu informieren sowie (ii) den Betroffenen die anwendbaren Datenschutzbestimmungen von wevalue spätestens zeitgleich mit der Anzeige nach Ziffer (i) hiervor bekannt zu geben.
Zur ordnungsmässigen Abwicklung ist der Kunde verpflichtet, wevalue Änderungen seines Namens, der Firma sowie der Rechnungsanschrift unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten – insbesondere das Passwort – geheim zu halten und den Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Er stellt überdies sicher, dass die in seiner Institution tätigen Benutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Im Falle des Missbrauchs ist wevalue berechtigt, den Zugang zum Service unverzüglich zu sperren. Im Übrigen haftet der Kunde für alle Schäden, die wevalue durch einen vom Kunden (mit-)verursachten Missbrauch entstehen.
Zu jedem Zeitpunkt kann ein Benutzer nur einmal in die Applikation eingeloggt sein. Mehrfach-Logins für ein und denselben Benutzer sind nicht möglich.
Für die Ergebnisse der Bewertung ist der Kunde selbst verantwortlich und darf gegenüber Dritten nicht den Eindruck erwecken, dass diese von wevalue stammen, oder dass wevalue auf die Ergebnisse Einfluss genommen oder im Hinblick darauf beraten hat, oder dass wevalue in irgendeiner Art für die Richtigkeit der Ergebnisse einsteht (einschliesslich Gewährleistung, Garantieversprechen oder Übernahme einer Haftung).
Jeder Bewertungs-Case darf nur für die Erstellung einer Bewertung verwendet werden. Eine Wiederverwendung von Bewertungs-Cases für mehrere voneinander unabhängige Bewertungen ist nicht zulässig.
Mit der «Trial»-Version des Service erstellte Bewertungen enthalten einen Hinweis auf die Verwendung des Service, das Logo von wevalue und einen Haftungsausschluss zugunsten von wevalue. Diese Elemente dürfen aus einer solchen Bewertung nicht entfernt werden.
6. IMMATERIALGÜTERRECHTE
Sämtliche Rechte an der Applikation gehören wevalue bzw. Drittlizenzgebern und verbleiben auch während der Nutzung des Service bei wevalue. Eine Übertragung an den Kunden findet nicht statt.
wevalue gewährt dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Service und zu den in diesen AGB definierten Konditionen ein Nutzungsrecht betreffend die Applikation. Ein darüber hinausgehendes bzw. anderweitiges Nutzungsrecht besteht nicht. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, geschützte Elemente eigenhändig (d.h. ausserhalb des Service) zu bearbeiten, zu kopieren, zu dekompilieren oder weiterzuentwickeln.
Alle Rechte an den Inhalten der Applikation und an der Website gehören wevalue bzw. Drittlizenzgebern. Die Rechte an den Inhalten, die der Kunde selber in die Applikation bzw. auf die Website hochlädt, verbleiben jedoch beim Kunden.
Der Kunde sichert hiermit zu, dass die von ihm auf die Plattform hochgeladenen Inhalte rechtmässig hochgeladen werden und dies keine Rechte Dritter verletzt oder in anderer Weise gegen Gesetze oder regulatorische Bestimmungen verstösst. wevalue ist nicht verpflichtet, die vom Kunden hochgeladenen Inhalte zu überwachen.
Wird die vertragsgemässe Nutzung des Service ohne Verschulden von wevalue durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist wevalue berechtigt, dem Kunden den Zugriff auf die dadurch betroffenen Teile des Service zu verweigern. wevalue wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Die vom Kunden geschuldete Gebühr wird in diesem Fall angemessen reduziert.
7. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
7.1 Umfang der Gewährleistung
wevalue ist bemüht, die Website und den Service möglichst störungs- und unterbruchsfrei bereitzustellen. wevalue tätigt jedoch keine Zusicherung und leistet keine Gewähr zur Verfügbarkeit des Services und/oder der Website.
Bewertungen werden aufgrund wissenschaftlich fundierter Methoden erstellt. Der Kunde nimmt jedoch zustimmend zur Kenntnis, dass wevalue keine Zusicherung betreffend die Richtigkeit der Bewertung, deren Gebrauchsfähigkeit oder Eignung für einen bestimmen Zweck abgibt und keine dahingehende Gewähr leistet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Bewertungs-Ergebnisse kritisch zu hinterfragen und die dafür nötigen Parameter (Kapitalkosten, Planungsprämissen, Wachstumsannahmen etc.) zu setzen. wevalue kann u.a. nicht gewährleisten, dass eine für jeden Bewertungs-Fall passende Vergleichsgruppe (Peer Group) gefunden wird.
wevalue leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Verfügbarkeit von Daten Dritter, welche im Rahmen der Leistungserbringung verwendet werden.
Der Kunde ist sich insbesondere bewusst, dass die Bewertung massgeblich auf den vom Kunden bereitgestellten Daten beruht. wevalue prüft diese Daten nicht, weder in Bezug auf deren Vollständigkeit noch in Bezug auf deren Korrektheit. Eine Plausibilitätsprüfung findet ebenfalls nicht statt. Die Daten werden – so wie vom Kunden bereitgestellt (tel quel bzw. eins zu eins) – zur Erstellung der Bewertung verwendet. wevalue leistet keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Eingaben des Kunden.
Für den Fall, dass die Applikation bzw. die Website einen Link auf Websites Dritter aufweist, nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass wevalue keine Verantwortung für den Inhalt der so verlinkten Websites übernimmt und keinen Einfluss darauf hat.
7.2 Rüge und Verjährung
Mängel, für die wevalue gewährleistungspflichtig ist, sind gegenüber wevalue umgehend, spätestens jedoch innert fünf (5) Arbeitstagen nach Entdeckung zu rügen. Diese Rüge hat schriftlich mittels des von wevalue zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Kanals (Ticket-System), per E-Mail oder Kontaktformular zu geschehen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt.
Im Gewährleistungsfall kann der Kunde von wevalue die Nachbesserung verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
Allfällige Gewährleistungsansprüche verjähren in jedem Fall nach einem Jahr.
8. VERTRAULICHKEIT UND NUTZUNG DER KUNDENDATEN
wevalue wird die vom Kunden in die Applikation eingegebenen Daten geheim halten und diese nur dann Dritten offenbaren, wenn dies zur Erbringung des Service notwendig ist und diese Dritten ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Vom Kunden eingegebene Daten sind nur für Mitarbeitende von wevalue zugänglich, für die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zugänglich sein müssen. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Ende des Vertrags fort.
9. DATENSCHUTZ
Für die Bearbeitung von Personendaten durch WEVALUE gilt die Datenschutzerklärung.
Bearbeitet WEVALUE im Auftrag des KUNDEN Personendaten, gilt sie datenschutzrechtlich als Auftragsbearbeiterin (Processor). Verantwortlicher (Controller) im Sinne der Datenschutzgesetzgebung bleibt der KUNDE. Agiert WEVALUE unter dem Vertrag als Auftragsbearbeiterin, ist sie verpflichtet: (i) Daten des KUNDEN nur gemäss der vertraglichen Vereinbarung und den Weisungen und Instruktionen des KUNDEN zu bearbeiten; (ii) geeignete technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung einer dem Risiko angemessenen Datensicherheit zu ergreifen; (iii) beigezogene Dritte und Mitarbeiter zur Geheimhaltung zu verpflichten; (iv) nur genehmigte Unterauftragsbearbeiter beizuziehen, wobei diese ohne Widerspruch des KUNDEN innert 30 Tagen ab Mitteilung als genehmigt gelten, und Daten des Kunden nur auf einer vertraglichen Basis an Unterauftragsbearbeiter zu übermitteln, die diesem gleichwertige Verpflichtungen auferlegt; (v) Daten nur mit Genehmigung des KUNDEN und unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ins Ausland zu exportieren; (vi) dem KUNDEN eine Verletzung der Datensicherheit so schnell wie möglich zu melden; (vii) den KUNDEN gegen Entschädigung nach Aufwand bei Bedarf bei der Einhaltung des Datenschutzrechts, insb. bei der Erfüllung der Betroffenenrechte und Datenschutzfolgenabschätzungen, zu unterstützen; (viii) dem KUNDEN nach Beendigung der Auftragsbearbeitung alle Daten zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wobei automatisiert generierte Sicherungskopien dann gelöscht werden, wenn die entsprechenden Sicherungsmedien gesamthaft gelöscht werden, während welchem Zeitraum diese Kopien weiter den Geheimhaltungs- und datenschutzrechtlichen Regeln des Vertrags unterstehen; (ix) dem KUNDEN auf Verlangen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Pflichten nachzuweisen. Der KUNDE ist berechtigt, zu diesem Zweck Audits durchzuführen. Solche Audits werden während der normalen Bürozeiten von WEVALUE und unter angemessener Vorankündigung (mindestens 10 Arbeitstage) durchgeführt.
Auf Wunsch des KUNDEN schliessen die Parteien eine separate Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung ab.
10. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
10.1 Service-Version «Trial»
Die Laufzeit der kostenlosen Service-Version «Trial» beträgt 30 Tage. Der Vertrag ist sowohl vom Kunden wie auch von wevalue jederzeit fristlos kündbar.
10.2 Service-Versionen «Basic», «Standard» und «Pro»
Die zwischen dem Kunden und wevalue vereinbarte Vertragsdauer gilt als feste, nicht ordentlich kündbare Vertragsdauer. Bei Ende der Vertragsdauer endet das Recht des Kunden zum Bezug des Service automatisch.
Vorbehalten bleibt in jedem Fall die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund, der wevalue zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt, gilt insbesondere die Verletzung einer in Ziff. 5 hiervor genannten Pflicht.
Bei den Service-Versionen «Basic», «Standard» und «Pro» erneuert sich der Vertrag automatisch für eine weitere, gleich lange Vertragsdauer. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt, wenn der Kunde den Vertrag mindestens einen Tag vor Ende der laufenden Vertragsdauer schriftlich oder in einer anderen durch Text nachweisbaren Form oder mittels der auf der Website bzw. in der Applikation zur Verfügung gestellten Funktion kündigt.
Der Kunde hat die Möglichkeit, Up- und Downgrades betreffend seine Service-Version durchzuführen. Dies geschieht mittels Klick auf einen Button in der Applikation oder mittels schriftlicher Mitteilung (z.B. via Website, per Brief oder E-Mail) an wevalue. Dabei gilt folgendes:
Upgrades (Umstieg auf eine höherwertige Service-Version) sind jederzeit möglich. Mit dem Upgrade wird ein neues Abonnement abgeschlossen, welches das bisherige ersetzt. Die Laufzeit beginnt unmittelbar nach Abschluss des Upgrades und dauert bis zum Datum der ursprünglichen Service-Version plus der Laufzeit der neuen, höherwertigen Service-Version. Dem Kunden aus der vorhergehenden Service-Version allfällige noch zustehende Bewertungen (positiver Bewertungs-Saldo) werden auf das neue Abonnement übertragen.
Downgrades (Umstieg auf eine niederwertigere Service-Version) können jederzeit vorgenommen werden, wenn die Anzahl registrierter Benutzer einen Umstieg auf die niederwertigere Service-Version zulässt. Die Laufzeit beginnt unmittelbar nach Abschluss des Downgrades und dauert bis zum Datum der ursprünglichen Service-Version plus der Laufzeit der neuen, niederwertigeren Service-Version. Dem Kunden aus der vorhergehenden Service-Version allfällige noch zustehende Bewertungen (positiver Bewertungs-Saldo) werden auf das neue Abonnement übertragen.
10.3 Folgen der Kündigung
Der Kunde hat das Recht, vor Ablauf des Vertrags erstellte Bewertungen weiter zu verwenden.
Die vom Kunden mittels des Service bearbeiteten Daten werden während 60 Tagen weiter auf den Systemen von wevalue gespeichert. Nachher werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
11. AUSSCHLUSS DER HAFTUNG
Die Haftung von wevalue ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Schriftlichkeitsvorbehalt
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12.2 Teilnichtigkeit
Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags heben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall von Vertragslücken.
12.3 Abtretungs- und Übertragungsverbot
Die Übertragung dieses Vertrags sowie die Abtretung von Forderungen oder Ansprüchen aus dem Vertrag setzt in jedem Fall die schriftliche Zustimmung von wevalue voraus.
12.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen wevalue und dem Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen und des Wiener Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag sind die Gerichte am Sitz von wevalue zuständig. Für von wevalue eingeleitete Verfahren sind alternativ die Gerichte am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden zuständig.