Wann und worüber wussten wir etwas?
Die Corona-Zeitachse für Unternehmensbewertungen
Übereinstimmend wird die Ansicht vertreten, dass die Auswirkungen von Covid-19 bei objektivierten Unternehmensbewertungen auf den 31.12.2019 nicht zu berücksichtigen sind. Wir wurden nun gefragt, wie bei darauffolgenden Bewertungsstichtagen zu verfahren sei. Gerade gesetzlich erforderliche Bewertungen (bspw. im Güter- und Erbrecht) sind auf unterjährige Stichtage – bspw. den 20.02.2020 – zu erstellen.
War das Ausmass der Krise am 20.02.2020 erkennbar? Rückblickend ist man ja immer schlauer, aber darum geht es nicht. Wir müssen uns vielmehr fragen, was an diesem Tag bekannt war. So meldete die WHO am 20.02.2020 76’000 Infizierte, gleichzeitig erreicht der SMI ein Allzeithoch. Von erkennbar getrübter Stimmung keine Spur. Mitte März sah die Welt – und der SMI – anders aus.
Hilfreich für solche Überlegungen ist hier die von Hitchner/Warner jüngst veröffentlichte Zeitachse der Covid-19 Fakten (mit Nachweisen), ergänzt um die Entwicklung des Kapitalmarktes. Ein gutes Hilfsmittel, um den bei der Bewertung berücksichtigten Erkenntnisstand auch transparent und verteidigbar zu begründen und zu dokumentieren.