(Keine) Neuigkeiten: Die Praktiker-Methode und die Vermögenssteuer

28.05.2025
Author wevalue AG

Manchmal muss man auch «Nein» sagen! Ab und an erhalten wir Anfragen, ob wir nicht bei einer vermögenssteuerlichen Bewertung helfen können. Die dort mit der Praktiker-Methode vorgenommene Bewertung wird – berechtigterweise – als ungerecht empfunden und wir mögen doch bitte mit einer DCF-Bewertung Abhilfe schaffen. Auch wenn wir sonst für jede sportliche Herausforderung zu haben sind, gegen Windmühlen kommt man nicht an. Das zeigt auch das folgende Urteil: Der Rekurs wurde jeweils nicht zugelassen, da auch die Gerichte die Hoffnungslosigkeit des Unterfangens sehen. Dennoch ergeben sich für die praktische Arbeit interessante Erkenntnisse.

Der Fall

Dem Entscheid des Steuerrekursgerichts Zürich vom 28.05.2024 (2 ST.2023.139) lag folgender Fall zugrunde: Eine Ein-Mann AG wurde 2016 gegründet und in der Aufbauphase (bis einschliesslich 2017) mit dem Substanzwert bewertet. Danach erfolgte die Einschätzung des Steueramtes mit der Praktiker-Methode. Dabei wurde der Personenbezogenheit mit einer einfachen Gewichtung des Ertragswertes Rechnung getragen.

Der Steuerpflichtige bestand jedoch weiterhin auf einer Bewertung zum Substanzwert, was bei einer Wertdifferenz von rund CHF 22 Mio. durchaus verständlich ist. Begründet wurde der Rekurs u.a. mit dem – von uns bereits kommentierten – Urteil des Bundesgerichts vom 24.11.2022 (5A_361/2022). Dort wurde eine Bewertung eines personenbezogenen Einzelunternehmens mit der Praktiker-Methode für güterrechtliche Zwecke als willkürlich verworfen.

Lesen Sie hier den vollständigen Blog-Beitrag.

<< zurück
vorwärts >>
wevalue – die Lösung für
TreuhänderBeraterUnternehmerInvestoren
Jetzt testen