Die neue «Fachmitteilung Unternehmensbewertung» der EXPERTsuisse

15.02.2023
Author wevalue AG
Categorie Allgemein

Hintergrund, Neuerungen, Schlaglichter
Einleitung

Anders als die Revision, ist eine Unternehmensbewertung kein wiederkehrendes und planbares Mandat. Gleichwohl muss das dafür erforderliche Fachwissen aktuell und das Handwerkszeug vorhanden sein.

Die darauf gerichtete Facharbeit der EXPERTsuisse hat Tradition. Die erste Fachmitteilung zum Thema Unternehmensbewertung stammte aus dem Jahr 1994 und wurde 2008 überarbeitet. Dort standen noch der Ablauf einer Bewertung und die Berichterstattung im Vordergrund, nicht die Wertberechnung im engeren Sinne. Die 2018 verabschiedete «Fachmitteilung Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)» sollte gerade der mittelständischen Praxis Orientierung geben.

Diese noch junge Verlautbarung wurde in interessierten Kreisen – also von Unternehmen, Beratern, Prüfern, aber auch Steuerverwaltung und Rechtsprechung – positiv aufgenommen. Es stellte sich bald die Frage, ob und inwieweit die dort für die Bewertung von KMU beschriebenen Grundsätze auch in anderen Fällen angewendet werden können. Dies auch deswegen, weil es – anders als in Deutschland oder Österreich – in der Schweiz keinen für den Berufsstand verbindlichen Standard gibt, auf den bei Bewertungen von grösseren oder kotierten Unternehmen Bezug genommen werden kann.

Die Autoren dieses Beitrags sind Mitglieder einer Arbeitsgruppe der EXPERTsuisse, welche die Facharbeit zum Thema Unternehmensbewertung übernimmt. Aus dieser Optik heraus geben sie einen Überblick über die Änderungen sowie deren Hintergrund und werfen Schlaglichter auf wesentliche Inhalte und Aspekte.

Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Jahrbuch Finanz- und Rechnungswesen 2023. Den vollständigen Artikel können Sie unter folgendem Link erwerben.

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