Das Bundesgericht zur Bewertung mit Multiplikatoren: Zu viel des Guten?

23.05.2025
Author wevalue AG

Während sich die Rechtsprechung ausführlich mit Praktiker-Verfahren befasst, sind Urteile zur DCF-Methode selten und zu Multiplikatoren (jedenfalls von uns) nicht zu finden. Umso spannender ist der vom Bundesgericht am 18.02.2025 entschiedene Fall (9C_485/2024), in dem es um die steuerliche Bewertung von Beteiligungen mit einem EBITDA-Multiplikator ging. Das Urteil ist nicht umfangreich, aber gehaltvoll.

Auch in Monaco gibt es Armut

Der Fall als solcher ist übersichtlich: Eine Treuhandgesellschaft mit Sitz in der Schweiz erwarb im Jahr 2018 80% einer monegassischen Gesellschaft zu einem Kaufpreis von rund CHF 3.4 Mio. Der (unbestritten marktkonforme) Kaufpreis wurde auf Basis eines EBITDA-Multiple von 5 ermittelt.

Ein Jahr später wurde die Beteiligung vollständig abgeschrieben, was u.a. mit mangelnder Profitabilität begründet und offenbar auch von der Revisionsstelle gefordert wurde. Angabegemäss war die Gesellschaft 2019 bilanziell überschuldet und verfügte über keine nennenswerten stillen Reserven.

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