Aktuelles zur Unternehmensbewertung in der DACH-Region
Eine Standortbestimmung der berufsständischen Verlautbarungen
Die Unternehmensbewertung in Deutschland, Österreich und der Schweiz befindet sich im Wandel, wobei die drei Länder unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Dieser Beitrag zeigt den aktuellen Stand auf und geht auf Konsequenzen für die Bewertungspraxis ein.
Vorbemerkungen
Die Regeln der Unternehmensbewertung in der DACH-Region sind in Bewegung: In der Schweiz ist bereits 2022 die «Fachmitteilung Unternehmensbewertung» (FM UBW) veröffentlicht worden. In Österreich wurde Ende 2025 die finale Fassung des KFS/BW 1 vorgestellt und in Deutschland liegt der Entwurf zur Neufassung des IDW S 1 vor.
Verlautbarungen zur Unternehmensbewertung in der DACH-Region
Während die Rechnungslegung in der EU erkennbar harmonisiert ist, sind entsprechende Bemühungen bei der Unternehmensbewertung schon früh aufgegeben worden. Unternehmensbewertung ist eine nationale Angelegenheit, mit der sich in erster Linie die berufsständischen Organisationen befassen. In der Schweiz ist dies Expertsuisse, in Deutschland das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und in Österreich die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW).
Alle Organisationen haben fachliche Verlautbarungen herausgegeben, die sich aber in ihrer Bezeichnung und Bindungswirkung unterscheiden: Der IDW S 1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) ist ausdrücklich ein «Standard», der auch von der Rechtsprechung als Leitmeinung der Unternehmensbewertung in Deutschland anerkannt wird. Die FM UBW ist in formaler Hinsicht kein Standard, sondern eine Empfehlung. Allerdings besteht «die Vermutung, dass eine der Fachmitteilung entsprechende Unternehmensbewertung auch ordnungsmässig ist». Das «Fachgutachten» KFS/BW 1 (Unternehmensbewertung) nimmt in Österreich eine vergleichbare Stellung wie der IDW S 1 in Deutschland ein und gilt als zentrale Referenz für die ordnungsgemässe Durchführung von Unternehmensbewertungen.
Während Expertsuisse bereits 2022 die überarbeitete FM UBW veröffentlicht hat, haben das IDW und die KSW Ende 2024 zunächst Entwürfe der Neufassungen vorgelegt. Ende 2025 wurde vom KSW die finale Fassung des österreichischen Fachgutachtens verabschiedet. Das IDW ist zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Beitrags noch in Beratung. Die Autoren gehen auf praktisch bedeutsame Unterschiede der aktuellen Fassungen (Schweiz und Österreich) und des Entwurfs (Deutschland) ein und referieren insoweit einen Zwischenstand. Auf die finale Fassung des IDW S 1 wird in einem Folgebeitrag eingegangen.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem EXPERT FOCUS Februar|2026.
