Aktuelle Entwicklungen in der Unternehmensbewertung

20.04.2025
Author wevalue AG

Der Wert eines Unternehmens ergibt sich bekanntlich aus den zukünftig erwarteten finanziellen Überschüssen. Dies ist bei jungen Unternehmen (Start-ups) nichts anders als bei etablierten Firmen. Und auch hier bestimmt der Bewertungsanlass die Bewertungsmethode. Dass man hierbei je nach Lebensphase der Unternehmung zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen kann, zeigen wir an einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts auf.

Bewertung von Start-ups

Junge Unternehmen oder Start-ups werden aus denselben Gründen bewertet wie etablierte Firmen – etwa beim Einstieg von Investoren oder bei der Beteiligung von Mitarbeitenden. Allerdings fehlt ihnen eine Vergangenheit, sie verfügen über wenig Substanz, und ihre Zukunft ist ungewiss. Dennoch bestimmt auch hier der Bewertungsanlass und damit die Bewertungsaufgabe die konkret anzuwendende Methode.

In einem jüngst vom Bundesgericht behandelten Fall (Urteil vom 3.8.2023, 9C_261/2023) ging es um den Steuerwert einer Beteiligung. Ein Aktionär brachte seine neu gegründete Dienstleistungs-AG gegen ein Darlehen in eine andere Gesellschaft seiner Gruppe ein. Die Anteile wurden per DCF-Methode mit CHF 5 Mio. bewertet und das Darlehen mit gegen den Aktionär bestehenden Forderungen verrechnet. Kurz darauf wurden die Anteile abgewertet und zurück auf die private Ebene des Investors transferiert. Begründet wurde die Wertberichtigung mit negativen Entwicklungen nach dem Bewertungsstichtag, darunter eine Bankenkrise und der Ukrainekrieg.

Lesen Sie hier den Beitrag aus dem Steuer- und Finanzratgeber für Unternehmen Newsletter 04 | April 2025 von WEKA Business Media.

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