Neues zu Altbekanntem: Aktuelle Rechtsprechung zur Praktikermethode
Aus Sicht der Bewertungslehre ist die Praktikermethode das «Kellerkind» der Unternehmensbewertung. In der Bewertungspraxis und bei steuerlichen Bewertungen ist sie jedoch sehr beliebt. Nicht verwunderlich ist also, dass sich die Gerichte immer wieder mit Aspekten ihrer Anwendung befassen müssen. Der Beitrag geht auf aktuelle Urteile ein.
Einleitung
Was spricht für und was gegen die Praktikermethode? Das Kreisschreiben Nr. 28 vom 28. August 2008 (KS 28) regelt die Bewertung nicht kotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Vermögenssteuer. Die dort beschriebene Methode gilt als verschriftlichte Fassung der Praktikermethode, auch wenn diese an keiner Stelle des Dokuments so benannt wird.
Die theoretischen Einwände gegen die Praktikermethode sind nicht neu. Bereits 1946 merkte Karl Käfer an, dass «die Methode nur den Vorzug hat, das Denken zu ersparen». Aus praktischer Sicht sprechen die Einfachheit und Transparenz der Methode dafür. Auch sind einzelne Aspekte – Substanzbezogenheit des Erfolgs, Kapitalbindung, Übergewinne und deren Gefährdung durch die Konkurrenz – anerkannt, auch wenn deren methodische Verknüpfung in einer Formel zweifelhaft ist. Entsprechend lassen auch die berufsständischen Empfehlungen zur Unternehmensbewertung die Praktikermethode nur dann zu, «wenn angenommen werden kann, dass sie zu vergleichbaren Resultaten führt wie betriebswirtschaftlich fundierte Methoden». Dessen ungeachtet ist die Praktikermethode für die Steuerverwaltung das Standardverfahren für steuerliche Bewertungen. Die im Folgenden besprochenen Urteile geben Hinweise auf ihre Anwendung in steuerlichen, aber auch aussersteuerlichen Zusammenhängen.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem SwissAccounting|Standard 4|2025.
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