Unternehmensbewertung junger Unternehmen (Start-ups)
Nicht jedes Start-up wird ein «Einhorn», viele bleiben ein KMU. Daher ist die Bewertung junger Unternehmen auch in der Treuhandbranche ein Thema. Der Wert dieser zunächst substanzlosen Unternehmen ist im wörtlichen Sinne Ansichtssache. In diesem Beitrag stellen wir zunächst die aus der Optik von Investoren und Eigentümern möglichen und üblichen Verfahren dar. Schliesslich diskutieren wir die Besonderheiten einer objektivierenden Bewertung und stossen dort auf neue und alte Bekannte, nämlich «Daten» und den Substanzwert.
Einleitung
Junge Unternehmen oder Start-ups werden aus denselben Gründen bewertet wie etablierte Unternehmen, etwa anlässlich des Einstiegs von Investoren, des Ausscheidens von Eigentümern oder der Beteiligung von Mitarbeitenden. Und leider sind Gründerinnen und Gründer von Start-ups auch mit der Realität konfrontiert: Der Unternehmenswert spielt bei Tod, Scheidung und Streitigkeiten der Anteilseigner eine grosse Rolle.
Junge Unternehmen haben – anders als etablierte Unternehmen – keine Vergangenheit, nur wenig Substanz und eine vollkommen ungewisse Zukunft. Allerdings gilt auch bei deren Bewertung, dass der Bewertungsanlass und der Bewertungszweck die Wertkonzeption und letztlich die Bewertungsmethode bestimmen. Wenn man also über die Bewertung junger Unternehmen spricht (oder schreibt), muss eine konkrete Bewertungsaufgabe der Ausgangspunkt sein.
Daher nehmen wir bei unseren Ausführungen drei unterschiedliche Situationen an und nehmen unterschiedliche Perspektiven ein, in denen jeweils der Rat (oder eine Bewertung) der Treuhänderin oder des Treuhänders gefragt ist.
Zunächst betrachten wir die Situation der Gründer, die für den zu verhandelnden Einstieg von Investoren einen belastbaren Unternehmenswert benötigen. Wir wechseln dann die Rolle und beleuchten, wie dasselbe Unternehmen durch die Brille der Investoren bewertet wird. Beide Sichtweisen führen zu subjektiven Unternehmenswerten, also Werten, welche die individuellen Präferenzen der Bewertungssubjekte berücksichtigen.
Diese naturgemäss parteiischen Werte sind dann untauglich, wenn es um die Konfliktlösung geht. Hier ist eine objektivierende Bewertung erforderlich. Auch dazu machen wir – am Beispiel einer Abfindungsklausel im Aktionärsbindungsvertrag (ABV) – einen Vorschlag.
Unser Anspruch ist es nicht, das gesamte Universum der Bewertungsmethoden für junge Unternehmen darzustellen und zu würdigen. Unser Ziel ist, drei mögliche Methoden praxisnah darzustellen.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem TREX Der Treuhandexperte 3/2024.