Unternehmensbewertung von KMU – rechtssicher und verteidigbar
Unternehmensbewertung gilt mehr als Kunst denn als Wissenschaft, und über Kunst kann man – wie auch über Bewertungen – geteilter Ansicht sein. Wie kann eine Unternehmensbewertung daher möglichst rechtssicher und verteidigbar erstellt werden? Welche Methoden empfehlen sich für die Bewertung von KMU und wie sind diese praktisch umzusetzen? Diese und andere Fragen werden in nachfolgendem Beitrag beantwortet.
Einleitung
Im Grunde ist eine Unternehmensbewertung unmöglich, da die Bewertung die Zukunft betrifft und diese unsicher ist. Treffend sprach man vor rund 100 Jahren noch von «Schätzungslehre» und nicht von Bewertungstheorie. Diese den Bewertungen innewohnende Unsicherheit darf jedoch nicht zu Sorglosigkeit verleiten. Denn gerade wenn Bewertungen rechtlich erforderlich sind – sei es aus Gründen des Steuer-, Erb- oder Güterrechts –, werden die Ergebnisse von den Parteien nicht ohne Weiteres hingenommen. Häufiger als es vor Jahren noch der Fall war, werden diese auch gerichtlich überprüft. Da einmal erstellte Gutachten nicht ohne Weiteres «zurückgerufen» werden können, sollte bereits bei deren Abfassung darauf geachtet werden, dass die Bewertung rechtssicher und verteidigbar ist. Der vorliegende Beitrag gibt dazu Hinweise. Ausgehend von den Besonderheiten bei rechtlich erforderlichen Bewertungen, wird auch auf die Wahl der passenden Methode und deren sachgerechte Anwendung eingegangen.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus dem TREX Der Treuhandexperte 3/2023.